Abholung bei CG 1962

Anforderungsprofil für Fahrzeug und Fahrer bei Abholungen

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sind Absender, Verlader und Frachtführer dazu verpflichtet, für einen sicheren und gesetzeskonformen Transport zu sorgen.

Wichtig

Eine Beladung bei CG erfolgt nur, wenn folgende Mindestanforder­ungen erfüllt sind:

Anforderungen Fahrzeug:

  • Einwandfreier technischer Zustand des Fahrzeugs
  • Der Ladeboden muss trocken, besenrein und mit einem Gabelstapler befahrbar sein.
  • Ausreichende Anzahl an Ladungssicherungsmaterialien in technisch einwandfreiem und geprüftem Zustand (Antirutschmatten, Sperrbalken, Spannbretter, Zurrgurte, Kantenschoner, Leerpaletten)
  • Ausreichende und geeignete Zurr-Punkte
  • Bei angeladenen Fahrzeugen muss sichergestellt sein, dass die Zuladung mit Formschluss erfolgen kann. Für die entsprechende Ladungssicherung sind alle Hilfsmittel vom Fahrer mitzuführen.
  • ADR-Transporte erfolgen generell OHNE Anwendung der Freistellung gem. ADR 1.1.3.6, deshalb ist die Beförderungseinheit kennzeichnungspflichtig.
  • ADR-Sicherheitsausrüstung für Fahrzeuge

Anforderungen Fahrer:

  • Lichtbildausweis, bei ADR-Transport Führerschein UND gültige ADR-Bescheinigung
  • Bei ADR-Transport, Schutzausrüstung für das Fahrpersonal gemäß schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblatt)
  • Sicherheitsschuhe / -kleidung
  • Bei Abholungen von Produkten mit Lebensmittel- / Futtermittel- / oder Pharma-Status (HACCP-Konzept) sind die beim Umgang mit diesen Waren notwendigen Hygienemaßnahmen zu beachten.
  • Das Telefonieren auf dem Betriebsgelände ist strengstens untersagt. Mobiltelefone müssen permanent ausgeschaltet sein.
  • Das Fotografieren sowie Filmen ist auf dem gesamten Werksgelände verboten.

Bei Abholung

 

Die in unserem Unternehmen zu verladenden Gütern müssen form- und/oder kraftschlüssig gesichert werden können, um die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ladungssicherung zu erfüllen (siehe hierzu § 22 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) und § 23 Abs.1 StVO). Die Erfüllung dieser Sorgfaltspflicht obliegt jedem, der für den Ladevorgang verantwortlich ist, also dem Fahrzeugführer genauso wie dem Verladepersonal.

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Fahrer/Fahrzeuge, die die o.g. Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht beladen.

Wir behalten uns vor, durch Nichtbeachtung dieser Mindestanforderungen entstehende Kosten an den Verursacher weiterzubelasten.

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Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.